Energieausweis (Zertifizierung von Gebäuden)
Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis für das Haus ist vergleichbar mit dem Typenschein für ein Kraftfahrzeug. In beiden wird die Konstruktion, Bauweise, vorgesehene Nutzung und der Energiebedarf bei definierter Betriebsweise („Normverbrauch“) beschrieben. Dieser Normverbrauch als Kennwert entspricht bei einem Fahrzeug dem Treibstoffverbrauch für eine 100 km lange Strecke; bei einem Haus wird der jährliche Energiebedarf pro m² Bruttogrundfläche als Bedarfskennzahl herangezogen.
Wer braucht einen Energieausweis?
Abhängig von den Bauvorschriften der einzelnen Bundesländer, braucht man bei Neubau, Zu- und Umbau, sowie Sanierungen den Energieausweis für die Baubehörde. Ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist die Erfordernis eines Energieausweises für die Wohnbauförderung.
Auf Bundesebene wurde das Energieausweisvorlagegesetz beschlossen, das die Vorlagepflicht eines Energieausweises beim Verkauf bzw. der Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden regelt (Energieausweisvorlagegesetz siehe Downloads). Die Vorlagepflicht besteht ab dem 1.Jänner 2008 - für Gebäude die vor dem 1.Jänner 2006 bewilligt wurden, gilt die Vorlagepflicht erst ab 1.Jänner 2009. Von der Vorlagepflicht ausgenommen sind Gebäude, für welche gemäß den bautechnischen Vorschriften der Bundesländer kein Energieausweis erstellt werden muss. Laut EAVG muss nicht für jedes einzelne Nutzungsobjekt ein Energieausweis ausgestellt werden, es genügt auch die Vorlage eines Energieausweises einer vergleichbaren Nutzungseinheit des selben Gebäudes bzw. die Vorlage eines Energieausweis für das gesamte Gebäude.
Unsere Leistung
Folgende Leistungen sind bei uns standardmäßig enthalten:
- Einmaliger Lokalaugenschein
- Erstellung des Energieausweises anhand der zur Verfügung gestellten Pläne und Angaben zur Haustechnik und Bauteilaufbauten
- Übersendung des Energieausweises in Papierformat und/oder digitale Übermittlung der relevanten Unterlagen
- Zusätzlich können wir dank unserer Wärmebildkamera thermografische Analysen / Gutachten anbieten.
Gerne machen wir Ihnen ein persönliches Angebot.
Regelwerke
Die Ausstellung des Energieausweises beruht auf folgende Regelwerke:
- Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 16. Dezember 2002
- OIB-Richtlinie Nr. 6 – Energieeinsparung und Wärmeschutz
- OIB-Richtlinie Nr. 6 – Erläuterungen
- OIB-Richtlinie Nr. 6 – Leitfaden energietechnisches Verhalten von Gebäuden
- Nationale Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/91/EG durch BGBI. I Nr. 137/2006 – Energieausweis-Vorlage-Gesetz EAVG
- Länder spezifische Vorgaben
Inhalte des Energieausweises (lt. OIB-Richtlinie 6)
Folgende Informationen müssen mindestens im Energieausweis enthalten sein:
- Heizwärmebedarf des Gebäudes und der Vergleich zu Referenzwerten
- Heiztechnik-Energiebedarf des Gebäudes
- Endenergiebedarf des Gebäudes
- Empfehlung von Maßnahmen – ausgenommen bei Neubauten - deren Implementierung den Endenergiebedarf des Gebäudes reduziert und sowohl technisch als auch wirtschaftlich sinnvoll ist
Für Nicht-Wohngebäude müssen folgende Informationen zusätzlich enthalten sein:
- Kühlbedarf des Gebäudes
- Energiebedarf (Verluste) der haustechnischen Anlagen; getrennt nach Heizung, Kühlung, mechanische Belüftung und Beleuchtung des Gebäudes
Der Heizwärmebedarf ist für das Referenzklima und das Standortklima anzugeben!